STUCKATEUR-INNUNG WESTFALEN-SÜD

Eine Innung der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

Luftdichtigkeits-Messung

Fotolia 6809156 XS luftdicht kleinerSich in den eigenen vier Wänden wohl fühlen und dabei auch noch Energie sparen - wer möchte das nicht. Seit dem 1.Februar 2002 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese Verordnung regelt die Anforderungen für den gesamten Energieverbrauch eines Gebäudes (Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung).  

    

Für neu errichtete Gebäude wird nun eine sogenannte luftdichte Gebäudehülle
(= sämtliche Wand- und Dachflächen) gefordert. Damit der hierfür notwendige Beweis erbracht werden kann, wird von Fachleuten, z.B. Stuckateuren, eine Luftdichtheitsprüfung (auch Blower-Door-Test genannt) durchgeführt.

Bei der Luftdichtheitsmessung wird die gesamte Gebäudehülle miteinbezogen. Was häufig nicht bekannt ist: Potentielle undichte Stellen befinden sich meist an Übergängen und Anschlüssen. Z. B. an den Stellen Fenster - Fassade, Außenwand - Dachanschluss, Dachfläche - Dachfenster.

Nur das sorgfältige, fachgerechte Verarbeiten von Dämmmaterialien und Putz garantiert eine energiesparende luftdichte Gebäudehülle. Dies gilt übrigens nicht nur für Neubauten, sondern auch bei nachträglich ausgeführten Arbeiten an bestehenden Gebäuden zur Erfüllung der Energieeinsparverordnung. Hier ist Qualität vom Fachmann gefragt.

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